29.10.2018 | Arbeitsrecht: Richtiges Kündigen beginnt beim Arbeitsvertrag
Manchmal wird es aus betriebsbedingten Gründen notwendig, dass sich der Arbeitgeber von Mitarbeitern trennt. Umsatzrückgang oder Neuorganisation der Arbeitsabläufe können die Gründe dafür sein. Wer ist zu kündigen? Werden mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet eine Sozialauswahl durchzuführen?
Die komplexen Fragen des Arbeitsrechts sind ein Quell vielfältiger Fehlermöglichkeiten. Oftmals machen gekündigte Mitarbeiter vor Gericht mit Erfolg eine fehlerhafte Sozialauswahl geltend und verlangen Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung. Fehler bei arbeitsrechtlichen Abläufen im Unternehmen sind teuer, aber vermeidbar.
Häufig kranken abgeschlossene Arbeitsverträge an Gestaltungsmängeln. So sind bei richtiger Formulierung nur die aufgrund der vereinbarten Tätigkeit vergleichbaren Arbeitnehmer für die Sozialauswahl heranzuziehen. Allein mit vertraglichen Gestaltungsmitteln können damit besonders wichtige Arbeitnehmer geschützt und kommende Betriebsänderungen eingeplant werden. Bei betrieblich notwendigen Entlassungen kann dennoch das vom Arbeitgeber gewünschte Personal weiterbeschäftigt werden und zwar ohne hohe Abfindungszahlungen.
Martin März
SMF Rechtsanwälte u. Steuerberater